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Haftung beim Umzug - ein Überblick

Bei der Planung Ihres Umzuges in vielerlei Hinsicht eine entscheidende Frage: Lassen Sie Ihren Umzug von einem Umzugsunternehmen durchführen oder legen Sie mit privaten Umzugshelfern selbst Hand an? Von der Antwort auf diese Frage hängt z.B. ab, wie es mit der Haftung beim Umzug aussieht. Wer ist haftbar zu machen, wenn etwas zu Bruch gehen sollte?

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Haftung beim Umzug in Eigenregie

Gute Freunde helfen zwar gerne, allerdings sind sie meistens nicht ausgebildet, so dass die Gefahr größer ist, einen Schaden am Umzugsgut zu verursachen. Die Haftung beim Umzug liegt dann ganz bei Ihnen.  

  • Der private Umzugshelfer haftet nicht bei Schäden an Ihrem Umzugsgut – Ausnahme: er hat eine spezielle Klausel in seinem Haftpflichtversicherungsvertrag einfügen lassen.
  • Ihre Möbel etc, sind während eines Umzuges auch durch Ihre eigene Haftpflichtversicherung nicht abgesichert, wenn sie nicht eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
  • Es besteht die Möglichkeit, kostbare oder empfindliche Gegenstände von einem Umzugsunternehmen transportieren zu lassen, z.B. mit einer Beiladung. Den Rest des Umzugsgutes können sie dann mit Ihren Freunden transportieren.

Haftung beim Umzug mit einem Umzugsunternehmen

  • Das Umzugsunternehmen haftet nur für den Inhalt der Umzugskartons, wenn diese auch vom Umzugsunternehmen gepackt worden sind. Wenn Sie ihre Kartons selbst packen, liegt die Haftung für den Inhalte beim Umzug bei Ihnen.
  • Die Höhe der Haftung durch Umzugsunternehmen ist vom HGB festgelegt und beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Oftmals empfielt es sich eine Zusatzversicherung für wertvolle Güter abzuschließen, da diese Summe nach mehr klingt, als sie tatsächlich ist und Sie am Ende einen großen Verlust machen könnten.
  • Achten Sie darauf, ob der Zeit- oder Neubeschaffungswert ersetzt wird. Häufig gibt es auch eine Frist, in der Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Um die Haftung beim Umzug sicherzustellen, prüfen Sie sofort nach Beendigung des Umzuges die Funktionen aller Elektrogegenstände. Verdeckte Mängel können meist bist zu zehn Tage danach geltend gemacht werden, trotzdem ist es wichtig, schnell zu handeln, wenn etwas kaputt gegangen sein sollte. 
  • Lesen Sie die Haftungsausschlüsse gut durch: Unabwendbare Ereignisse (wie Naturkatastrophen) sind zum Beispiel Gründe für eine Nichthaftung des Umzugsunternehmens. Auch teure Elektrogegenstände, Pflanzen oder Tiere sind häufig von der Haftung ausgeschlossen, sowie Schäden, die von Außenstehenden verursucht wurden (z.B. durch einen Verkehrsunfall).

 


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